AutoErlebniswelt-Tü Taunus - Schon seit 1. Juli 2012 ermöglicht die Fahrzeugzulassungs-Verordnung gemäß § 8 Abs. 1a, dass Fahrzeughalter zwei Fahrzeuge auf ein Wechselkennzeichen zulassen dürfen. Ein Wechselkennzeichen besteht aus zwei Teilkennzeichen: -